Kirchheim an der Weinstraße ist eine Ortsgemeinde im pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim, die der Verbandsgemeinde Leiningerland angehört, innerhalb derer sie gemessen an der Einwohnerzahl die sechstgrößte Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67281
Vorwahl
06359
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67281 Kirchheim an der Weinstraße
2. Ordnungsamt Kirchheim an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67281 Kirchheim an der Weinstraße
3. Finanzamt Bad Dürkheim
Am Alten Bahnhof 2
67098 Bad Dürkheim
Gemeinde Kirchheim an der Weinstraße – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim an der Weinstraße betreffen den Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ und die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im gleichen Bereich. Diese Pläne wurden amtlich bekanntgemacht, mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans am 26.07.2024 und der Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans am 19.07.2024. Es gibt auch Umweltberichte, Begründungen und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zu diesen Plänen, die im Oktober 2023 in der Entwurfsphase waren.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.