Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchheim an der Weinstraße

Der Ort liegt etwa 17 km nordwestlich von Ludwigshafen am Rhein am Rand der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
1931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67281
Vorwahl
06359
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67281 Kirchheim an der Weinstraße

2. Ordnungsamt Kirchheim an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67281 Kirchheim an der Weinstraße

3. Finanzamt Bad Dürkheim
Am Alten Bahnhof 2
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim an der Weinstraße betreffen den Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ und die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im gleichen Bereich. Diese Pläne wurden amtlich bekanntgemacht, mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans am 26.07.2024 und der Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans am 19.07.2024. Es gibt auch Umweltberichte, Begründungen und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zu diesen Plänen, die im Oktober 2023 in der Entwurfsphase waren.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.